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Der Ausbildungsstart

Dein erster Tag, Steuern, Versicherungen, Probezeit und vieles mehr

Neuland betreten – der Ausbildungsstart …

Glückwunsch – deine Ausbildung beginnt! Auf dich warten eine spannende neue (Berufs-)Welt und viele Eindrücke, dein Einstand und neue Begegnungen. Etwas nervös zu sein, ist ganz normal und gehört bei einem so wichtigen Schritt in die Zukunft dazu. Folgende Tipps helfen dir dabei, deinen Ausbildungsstart erfolgreich zu meistern.

Aller Anfang ist … neu

Die ersten Tage können einem als Azubi ganz schön Respekt einflößen; eine noch ungewohnte Umgebung, viele unbekannte Namen und Gesichter und vor allem neue Aufgaben, die es zu bewältigen gilt. Doch keine Angst – du bist ziemlich sicher nicht der erste Azubi, den dieser Betrieb ausbildet und keiner erwartet, dass du dir gleich am ersten Tag alles merken kannst. Scheue dich also nicht vor freundlichen Nachfragen. Manchmal sind Mitarbeiter und Ausbilder etwas zu routiniert. Ziel deines Ausbildungsbetriebs ist es, dir beizubringen, eine dir noch unbekannte Aufgabe sicher, richtig und effektiv auszuführen. Dabei sollten regelmäßig Feedbackgespräche stattfinden, damit du dich mit deinem Ausbilder über fachliche, kollegiale und persönliche Fragen austauschen kannst. Übrigens profitiert auch dein Ausbilder von solchen Gesprächen, denn du bringst vielleicht sogar interessante Ideen ein. Wichtig ist, dass dein Ausbilder dir immer zunächst einen Überblick über die Gesamtaufgabe verschafft, bevor er dir eine spezielle Aufgabe zuteilt. So kennst du den Zusammenhang und kannst deine Aufgabe im Gesamtgefüge verorten. Das ist sehr wichtig, um zu wissen, welchen „Sinn“ deine Tätigkeit überhaupt hat.

Pünktlichkeit ist Trumpf

Plane am ersten Tag deiner Ausbildung lieber einen Zeitpuffer ein. Ein erster Eindruck ist möglicherweise prägend, außerdem könnte etwas Unvorhergesehenes geschehen. Bist du zu früh da, schau dir einfach ein wenig die Umgebung deines Ausbildungsbetriebs an. Pünktlichkeit ist aber nicht nur am ersten Tag eine wichtige Tugend. So zollst du deinen Kollegen, Vorgesetzten und Kunden den nötigen Respekt und beweist, dass man sich auf dich verlassen kann. Offenheit für ein gutes Miteinander Kaum zu glauben, aber zu Beginn der Ausbildung ist ein lockeres Gespräch tatsächlich ein guter Türöffner. Damit zeigst du, dass du offen auf Menschen zugehen kannst. So lernst du deine Kollegen kennen und baust dir im Laufe der Zeit ein berufliches Netzwerk auf. An Klatsch und Tratsch von Kollegen solltest du dich nicht beteiligen. Erstens ist es grundsätzlich problematisch und zweitens könnte sich das Blatt wenden, und in Zukunft wird über dich schlecht geredet. Bleibe lieber stets freundlich, schließlich möchtest du einige Jahre gut im Betrieb klarkommen.

Hilfsbereitschaft auf Augenhöhe

Du bist zwar neu im Unternehmen, dennoch kann es sein, dass eine Kollegin oder ein Kollege kurz eine helfende Hand benötigt. Biete stets deine Hilfe an. Hilfsbereitschaft und Teamwork werden im Unternehmen großgeschrieben und schaffen ein besseres Arbeitsklima als Abschottung und Unachtsamkeit – beim nächsten Mal freust vielleicht du dich, wenn dir zum Beispiel jemand beim Ausräumen oder Installieren hilft. Die ein oder andere freiwillige Überstunde in einer besonderen Situation zeigt zwar dein Engagement, es sollte sich aber in Grenzen halten.

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Steuern und Versicherungen

Kaum hast du die anstrengende Bewerbungsphase überstanden, fallen leider wieder Dinge an, die unbedingt erledigt werden müssen. Wenn du dich aber rechtzeitig darum kümmerst, kannst du unbekümmert und stressfrei in deine Ausbildung starten.

Krankenversichert? Check!

Bereits ab dem ersten Tag deiner Ausbildung musst du dich selbst versichern. Es ist nicht möglich, die kostenlose Familienversicherung deiner Eltern mitzunutzen. Empfohlen wird in der Regel die Haftpflicht- sowie die Berufsunfähigeitsversicherung. Lass dich möglichst beraten, ob – je nach privater Lebenssituation – eventuell weitere Versicherungen für dich sinnvoll sein könnten. Spätestens 14 Tage nach Ausbildungsstart musst du dich jedoch bei einer Krankenversicherung angemeldet haben. Kümmere dich am besten bereits vor deinem ersten Ausbildungstag darum.

Nicht zu vergessen – die Steuer-ID!

Auszubildende sollten ihrem Arbeitgeber ihre Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) sowie das Geburtsdatum und die Religionszugehörigkeit am besten gleich zu Beginn der Ausbildung mitteilen. Das ermöglicht dem Ausbildungsbetrieb, den Lohnsteuerabzug von Anfang an korrekt vorzunehmen. Denn auch die Ausbildungsvergütung unterliegt der Steuerpflicht. Kannst du deine per Post erhaltene Steuer-ID nicht mehr finden, so wende dich am besten direkt an das Bundeszentralamt für Steuern. Dort kannst du eine neue Mitteilung deiner ID-Nummer beantragen.

Wo ist nur mein Sozialversicherungsausweis?

Wie Arbeitnehmer müssen auch Auszubildende Beiträge zur Renten- und Sozialversicherung bezahlen. Wenn du neben der Schule gejobbt hast, müsstest du bereits eine Sozialversicherungsnummer besitzen. Teile sie in diesem Fall einfach deinem Ausbildungsbetrieb mit. Solltest du noch keine vorweisen können, gebe deiner Krankenkasse oder deinem Ausbilder Bescheid – sie kümmern sich darum.

Haftpflichtversichert? Besser ist das.

Neben der Krankenversicherung ist bei Ausbildungsbeginn auch der Abschluss einer Haftpflichtversicherung zu empfehlen. Sofern deine Eltern eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die Kinder miteinschließt, es sich um deine erste Berufsausbildung handelt und du nicht verheiratet bist, hast du gute Chancen, über sie mitversichert zu sein. Frage lieber noch einmal nach. Solltest du nicht über sie versichert sein, schließe lieber selbst eine ab. Angenommen, du beschädigst aus Versehen das Smartphone eines Kollegen, weil du es fallen lässt, bist du durch eine solche Versicherung abgesichert.

Außerdem wichtig…

Ärztliche Untersuchung: Wenn du bei Ausbildungsbeginn noch keine 18 Jahre alt bist, muss dir dein Hausarzt die gesundheitliche Eignung für den gewählten Beruf bescheinigen. Bei einigen Berufen, zum Beispiel bei Fluglotsen, Piloten, ärztlichen Berufen oder Berufen, die mit Lebensmitteln oder Pharmazieerzeugnissen in Berührung kommen, musst du sogar ein Gesundheitszeugnis vorlegen.

Polizeiliches Führungszeugnis: Es kann sein, dass dein neuer Ausbildungs- betrieb ein polizeiliches Führungszeugnis von dir haben möchte. Darin ist verzeichnet, ob du vorbestraft bist oder nicht. Das Führungszeugnis bekommst du beim Bürgerbüro oder bei der Stadtverwaltung.

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Auf Probe …

Laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) umfasst die Probezeit für Auszubildende zwischen einem und vier Monaten. Die genaue Dauer wird in deinem Ausbildungsvertrag festgelegt.

Während der Probezeit können beide Vertragspartner, also du und dein Ausbildungsbetrieb, den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos auflösen. Dabei muss die Kündigung schriftlich erfolgen und dem Vertragspartner vor Ende der Probezeit ausgehändigt werden. Die Probezeit ist jedoch eigentlich eine ausgesprochen sinnvolle Phase, in der du den Betrieb und die Mitarbeiter dich kennenlernen können. Nutze deshalb die Probezeit, um zu prüfen, ob du hinsichtlich deiner Ausbildung und des Betriebs die richtige Wahl getroffen hast.

Wenn du vor Ausbildungsbeginn bereits länger im Unternehmen tätig warst, beispielsweise als Praktikant, kommt eventuell einer Verkürzung in Frage. Dabei musst du jedoch gleiche oder ähnliche Aufgaben wie in der Ausbildung erledigt haben.

Wenn du, zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen, mindestens ein Drittel der Probezeit nicht im Ausbildungsbetrieb warst, kann eine Verlängerung der Probezeit vereinbart werden. Dabei gibt es eine Höchstgrenze von vier Monaten.

Solltest du in der Probezeit schwanger sein oder werden, unterliegst du dem Mutterschutzgesetz (MuSchG), für dich gilt also ein besonderer Kündigungsschutz. Das bedeutet, dir darf während der Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der Geburt nicht gekündigt werden. Dein Ausbildungsbetrieb muss dabei von deiner Schwangerschaft Kenntnis haben. Dennoch ist es dein Recht, die ersten drei Monate der Schwangerschaft abzuwarten und ihn erst danach darüber zu unterrichten. Bist du schwanger und hast eine Kündigung erhalten, musst du deinen Arbeitgeber binnen zwei Wochen über die Schwangerschaft informieren. So wird die Kündigung unwirksam. Selbst wenn du die Schwangerschaft im Einstellungsgespräch nicht erwähnt hast, dürfen keine negativen Konsequenzen folgen, denn dein Arbeitgeber darf dich nicht nach deiner Familienplanung fragen.

Urlaub ist während der Probezeit generell unüblich. Sollten bei dir dennoch besondere Ereignisse wie eine Hochzeit anstehen, frage deinen Ausbilder höflich nach Urlaub.

Jeder ist mal krank. Erkundige dich bei deinem Ausbilder, ab wann du im Krankheitsfall einen Krankenschein benötigst und wo du diesen einreichen musst. Ratsam ist daher, die Telefonnummer des Betriebs immer parat zu haben, bei der du dich im Krankheitsfall abmelden sollst. Wichtig: Rufe in einem solchen Fall bereits morgens bei deinem Ausbildungsbetrieb an.

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Fettnäpfchen, und nun?

Dein Ausbildungsstart ist irgendwie schief gelaufen oder du fühlst dich nicht wohl? Kein Grund zur Sorge, schließlich kann man über alles reden.

Solltest du dir nicht sicher sein, ob die Ausbildung das Richtige für dich ist, überstürze nichts. Ein Ausbildungsabbruch ist der äußerste Schritt, recherchiere vorher unbedingt Alternativen. Zum einen, um wenn möglich eine Lücke im Lebenslauf zu verhindern, zum anderen, weil die (Betriebs-)Welt nach ein paar Tagen Eingewöhnung vielleicht schon wieder ganz anders aussehen kann. Ist deine Unzufriedenheit dauerhaft jedoch so groß, gibt es Alternativen: zum Beispiel ein anderer Ausbildungsbetrieb, eine andere Ausbildung, ein Praktikum oder Studium, ebenso ein Freiwilliges soziales Jahr (FSJ) oder ein Freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ). Sprich auf jeden Fall mit deinen Eltern, Freunden oder anderen Vertrauten über deine Lage, bevor du einen anderen Weg einschlägst.

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