Polizist – Landespolizei (Laufbahngruppe I)
(m/w/d)
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Im Überblick
Du bist davon überzeugt, dass ein friedliches Zusammenleben nur durch die Einhaltung der gesetzlichen Regeln möglich ist? ‚Freund und Helfer' zu sein, ist dir ebenso wichtig, wie Straftaten aufzuklären? Dann könnte der Beruf des Polizisten bei der Landespolizei für Dich zu einer Lebensaufgabe werden!
Im Überblick
Du bist davon überzeugt, dass ein friedliches Zusammenleben nur durch die Einhaltung der gesetzlichen Regeln möglich ist? ‚Freund und Helfer' zu sein, ist dir ebenso wichtig, wie Straftaten aufzuklären? Dann könnte der Beruf des Polizisten bei der Landespolizei für Dich zu einer Lebensaufgabe werden!
Worum geht´s?
Polizisten des mittleren Dienstes sind für den Schutz und die Sicherheit der Bevölkerung zuständig. Sie übernehmen Streifendienste, regeln den Verkehr, nehmen Anzeigen auf, helfen in Gefahrensituationen und sind auch an der Ermittlung von Straftaten beteiligt. Entsprechend ist die Wasserschutzpolizei für die Einhaltung der Verkehrsregeln sowie die Sicherheit auf den Wasserstraßen zuständig.
Zweimal im Jahr stellt die Landespolizei Polizeiobermeisteranwärter und -anwärterinnen für die Laufbahngruppe I (mittlerer Dienst) ein. Dabei kann man sich für die Bereiche Schutz- und Wasserschutzpolizei entscheiden.
Bereits während der dualen Ausbildung sind die Polizisten verbeamtet. In der Regel erfolgt zunächst die Verbeamtung auf Widerruf, die nach der Ausbildung in eine Verbeamtung zur Probe umgewandelt wird, ehe eine Verbeamtung auf Lebenszeit möglich ist. Alle Polizisten verpflichten sich per Diensteid, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik einzutreten.
Formale Einstellungskriterien für eine Polizeiausbildung
Polizisten und Polizistinnen werden in den Beamtenstand berufen. Deswegen müssen sie Voraussetzungen erfüllen, die sich aus dem Beamtenrecht ergeben. Diese allgemeinen Voraussetzungen werden als formale Einstellungskriterien bezeichnet. Welche formalen Einstellungsvoraussetzungen gelten, ist je nach Polizei und Bundesland verschieden. Meist gilt aber, dass man:
- deutscher Staatsbürger sein oder eine EU-Staatsangehörigkeit haben muss
- mindestens 17 Jahre alt sein muss und ein bestimmtes Höchstalter nicht überschreiten darf
- mindestens 1,60 Meter (Frauen) oder 1,65 Meter (Männer) groß sein muss
- nicht vorbestraft sein darf
- in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben muss (keine Schulden)
- spätestens bei Ausbildungsbeginn einen Führerschein der Klasse B vorweisen muss
- jederzeit bereit sein muss, für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
Ausbildungsinhalte
- Führungs- und Einsatzlehre
- Verkehrslehre
- Polizeidienstkunde
- Kriminologie, Kriminalistik, Kriminaltechnik
- Rechtsmedizin
- Staats- und Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht
- Strafverfahrensrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeiten
- Eingriffsrecht
- Verkehrsrecht
- Gesellschafts- und Sozialwissenschaften
TEXT Kevin Ruser
FOTO Michael Drapa
Wissenswertes
Empfohlener Schulabschluss
Mittlerer Schulabschluss (MSA)
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Ausbildungsvergütung
1.170 – 1.380 Euro (1. Jahr)
1.170 – 1.380 Euro (2. Jahr)
1.170 – 1.380 Euro (3. Jahr)
Arbeitszeit
Schichtdienst, auch an Wochenenden und Feiertagen
Arbeitsbereiche
Polizeidienststellen und -direktionen der Länder (Büro und Außendienst)
Diese persönlichen Voraussetzungen sind empfehlenswert:
Du bist körperlich fit und belastbar.
Du bleibst auch in Stresssituationen besonnen und höflich.
Dir macht Schichtdienst nichts aus.
Zu deinen Lieblingsfächern gehören Deutsch und Sport.
Du übernimmst gerne Verantwortung.
Du besitzt Einfühlungsvermögen und gehst respektvoll mit Menschen um.
Perspektiven
Weiterbildung
Aufstieg in den gehobenen Dienst
Studium
Rechtwissenschaft
Studium
Verwaltungswissenschaft